Verwaltungsdokumente
Amtliche Dokumente, die im madagassischen Hoheitsgebiet ausgestellt wurden und im Hoheitsgebiet eines ausländischen Staates vorgelegt werden müssen, müssen mit einer Apostille versehen werden, die von der zuständigen Behörde der madagassischen Regierung, wie dem Außenministerium und manchmal, je nach örtlichen Gepflogenheiten, von der madagassischen Botschaft oder dem Generalkonsulat, in dem ein madagassischer Staatsbürger lebt, ausgestellt wird.
Daher muss jedes offizielle madagassische Dokument, das im Ausland vorgelegt werden soll, beglaubigt werden. Damit wird die Echtheit der Unterschrift des Verfassers des Dokuments, die Eigenschaft, in der der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Identität des Siegels oder Stempels, mit dem dieses Dokument versehen ist, bestätigt.
Die Botschaft erbringt die folgenden administrativen Dienstleistungen:
- Antrag auf eine Bescheinigung
- Beglaubigung und Apostille
- Endgültige Rückkehr :
- Passierschein wegen Passverlust
- Legalisation von Unterschriften
- Passerneuerung durch Vollmacht
- Eine Leichenrückführung oder eine Urnenrückführung :
Fepetra lehibe tsimaintsy fantatra
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- Tsy maintsy misoratra anarana any amin’ny masoivohon’ny Repoblikan’i Madagasikara eo amin’ny toerana misy azy ao anatin’ny telo volana aorian’ny nahatongavany ny tompon’ny pasipaoro raha hiorim-ponenana any amin’ny firenen-kafa.
Wichtige Empfehlung
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- Passinhaber müssen sich, wenn sie sich im Ausland niederlassen, innerhalb von drei Monaten nach ihrer Ankunft im Konsularbezirk beim Konsulat der Republik Madagaskar anmelden.