Contact: +49 152 373 023 14  – Konsularische Registrierung madagassischer Staatsangehöriger ist jetzt online hier
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Standesamtliche Angelegenheiten

Gemäß Artikel 10 des Erlasses Nr. 61-553 vom 12. Oktober 1961, der die Zuständigkeiten der Konsuln der Republik Madagaskar festlegt:
“Die Aufgaben des Standesbeamten werden im Ausland von den Leitern der diplomatischen Vertretungen, die über einen Konsularbezirk verfügen, und den Leitern der konsularischen Vertretungen wahrgenommen”.
Gemäß Artikel 19 des Gesetzes Nr. 2018-027 vom 08. Februar 2019 über den Personenstand:
“Personenstandsangelegenheiten von Staatsangehörigen madagassischer Nationalität, die sich im Ausland niedergelassen haben, werden bei der diplomatischen oder konsularischen Vertretung gemeldet, in deren Zuständigkeitsbereich sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Aufgaben des Standesbeamten werden im Ausland von den Leitern der diplomatischen Missionen mit Konsularbezirk und den Leitern der konsularischen Vertretungen wahrgenommen.”

 Der Leiter der Botschaft in seiner Eigenschaft als Standesbeamter übt demnach bestimmte Aufgaben eines Bürgermeisters aus, deren Aufgaben durch das Gesetz Nr. 2014-020 vom 27. September 2014 über die Mittel der dezentralisierten Gebietskörperschaften, die Wahlmodalitäten sowie die Organisation, die Funktionsweise und die Aufgaben ihrer Organe geregelt sind. Das besagte Gesetz sieht in seinem Artikel 49 vor: “Bei offiziellen Anlässen tragen der Bürgermeister und die Abgeordneten als Gürtel ein Halstuch in den Nationalfarben Weiß, Rot und Grün…”

   Fepetra lehibe tsimaintsy fantatra

    • Tsy maintsy misoratra anarana any amin’ny masoivohon’ny Repoblikan’i Madagasikara eo amin’ny toerana misy azy ao anatin’ny telo volana aorian’ny nahatongavany ny tompon’ny pasipaoro raha hiorim-ponenana any amin’ny firenen-kafa.
    • Ny lalàna manan-kery mifehy ny zon’ny olom-pirenena malagasy rehetra, na aiza na aiza toerana onenany, dia mitoetra ho LALANA MALAGASY.
      Ny lalàna malagasy ihany no manjaka amin’ny resaka soram-piankohonana.

   Wichtige Empfehlung

    • Der Inhaber eines Reisepasses muss sich, wenn er sich im Ausland niederlässt, innerhalb von drei Monaten nach seiner Ankunft im Konsularbezirk beim Konsulat der Republik Madagaskar anmelden.
    • Das anwendbare Recht, das die persönlichen Rechte aller madagassischen Staatsangehörigen unabhängig von ihrem Wohnsitz regelt, bleibt dasmadagassische Recht.
      In allen Fragen des Personenstandes ist ausschließlich das madagassische Recht anwendbar.