Contact: +49 152 373 023 14  – Konsularische Registrierung madagassischer Staatsangehöriger ist jetzt online hier
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Ab 16. Juni 2020 können Studierende in Deutschland, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bei ihrem Studenten- bzw. Studierendenwerk beantragen. Alle Studierenden an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sind antragsberechtigt, aus dem In- wie Ausland, unabhängig von Alter oder Semesterzahl.

Online-Antragstellung:

www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de oder www.überbrückungshilfe-studierende.de

Hotline : 0800 26 23 003

E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de