Ab 16. Juni 2020 können Studierende in Deutschland, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bei ihrem Studenten- bzw. Studierendenwerk beantragen. Alle Studierenden an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sind antragsberechtigt, aus dem In- wie Ausland, unabhängig von Alter oder Semesterzahl.
Online-Antragstellung:
www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de oder www.überbrückungshilfe-studierende.de
Hotline : 0800 26 23 003