Die Covid-19-Pandemie ist eine Herausforderung, vor der alle Nationen heute stehen. Seit dem Auftreten der ersten Fälle am 20. März 2020 bildet Madagaskar keine Ausnahme. Alle Maßnahmen, die die Regierung seit diesem Datum ergriffen hat, zielen darauf ab, die madagassische Bevölkerung vor der Verbreitung des Virus zu schützen, wie z.B. die Aussetzung internationaler und regionaler Flüge sowie die Einschränkung und Kontrolle von Flügen und Reisen zwischen den Regionen des Landes.
Die madagassische Regierung wird angesichts der Unannehmlichkeiten und prekären Situationen, die unsere Staatsangehörigen seit der Aussetzung der Luft- und Seeverbindungen an der Grenze Madagaskars erleben können, so bald wie möglich Rückführungsmaβnahmen einrichten. Die im Rahmen dieser Koordinierung festgelegten Kriterien berücksichtigen die verletzliche und prekäre Situation jedes Einzelnen.
Diese Rückkehr muss jedoch ordnungsgemäß und unter Einhaltung der Gesundheitsmaßnahmen erfolgen, da die Gesundheit aller in Madagaskar lebenden Bürger Vorrang hat.
Bis heute sind mehr als tausend unserer Landsleute, die in einer schwierigen Situation leben, im Außenministerium aufgeführt. Ihre Rückführung setzt die Mobilisierung einer logistischen Vorrichtung für ihre Unterbringung in staatlich kontrollierten Räumlichkeiten voraus, und es wird eine strenge medizinische Überwachung gewährleistet
Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass jede Rückführung unserer Staatsangehörigen, die ausnahmsweise bewilligt wird, in keiner Weise die Wiedereröffnung des madagassischen Luftraums bedeutet. Die diesbezüglich geltenden restriktiven Maßnahmen bleiben gültig und unverändert.
Antananarivo, 6. Juni 2020